Kommentar zu Religion ist privat, das Kopftuch ein Symbol im Kurier vom 28. 11. 2015:
Musliminnen, die ihre Häupter bedecken, erklären in den letzten Jahren unermüdlich, dass sie dies nicht tun, weil ihre männlichen Verwandten es verlangen, sondern weil sie des Glaubens sind, dass der Islam, der Koran ihnen dies vorschreibe.
Wenn es innerhalb des Islam Auffassungsunterschiede darüber gibt, ob dies nun tatsächlich ein koranisches Gebot sei oder nicht, so möchten Frauen doch selbst bestimmen, ob sie ihren Kopf verhüllen oder nicht, und diese Entscheidung nicht Männern überlassen, nicht den eigenen und nicht anderen. In diesem Kommentar will ein nicht-muslimischer Mann festlegen, wie muslimische Frauen ihren Körper der Öffentlichkeit zu präsentieren haben. Wer unterdrückt nun genau die Muslimin?
Das Kopftuch zu tragen ist Teil der religiösen Praxis, und freie Religionsausübung ist in den Menschenrechten und in der österreichischen Verfassung garantiert. Niemand darf einer Frau die Bedeckung aufzwingen und niemand darf sie ihr verbieten, kein Mann, keine andere Frau, kein Gesetz, keine Verordnung, keine Vorschrift – genausowenig wie es einen Zwang geben darf, ein Kreuz um den Hals zu tragen oder nicht.
Da muslimische Gepflogenheiten und Einstellungen inzwischen auch in österreichischen Redaktionen bekannt sind, muss man bedauern, dass mit diesem Artikel Stimmung gegen die Angehörigen des Islam gemacht werden soll. Das Ziel kann leider nur sein, die Leserschaft in den rechten Ecken des Landes anzusprechen.
„Wir haben in Österreich ein friedliches Zusammenleben der Religionen erreicht“, steht da zu lesen. Leider wird dieses friedliche Zusammenleben durch genau solche Artikel gefährdet.