Verheiratet wider Willen?

Der Text erschien in der Wiener Zeitung, 20./21. 10. 2018.

Erzwungene Heiraten sind gemäß islamisch fundierten Rechtsauffassungen verboten und kommen seltener vor als eingeschworene Muslimfeinde gerne hätten.

Zwei Menschen entscheiden – nach Überlegungen, die sie für reiflich halten, und weil der Sex gerade passt – den Rest des Lebens gemeinsam zu verbringen. Mitunter nimmt einer der Partner den Namen des anderen an. So passieren Eheschließungen in westlich orientierten Gesellschaften.

Es gibt jedoch in allen Regionen der Welt Heiratspraktiken, die mit diesen Gepflogenheiten nicht im Geringsten übereinstimmen. Sozialanthropologisch betrachtet ist die freie Partnerwahl eine Ausnahmeerscheinung, die sich in liberalen Industriegesellschaften durchgesetzt hat – in den letzten hundert Jahren.

Anderswo hat die Wahl von Braut und Bräutigam wenig mit Hormonen zu tun, aber viel mit der Harmonie zwischen zwei Verwandtschaftsgruppen. Ehen besiegeln, garantieren und erneuern eine familial basierte Bündnispolitik. Deswegen werden Heiraten arrangiert. Dies ist nicht zu verwechseln mit Zwang. In islamischen Gesellschaften ist es eine weit verbreitete Praxis, dass die Eltern ihren Kindern ausgewählte Kandidaten vorschlagen, die diese dann annehmen oder ablehnen. Es wird gespöttelt, dass manche Mütter geeignete Heiratspartner für ihre Kinder suchen, sobald die Schwangerschaft erwiesen sei.

Die kontinuierliche Thematisierung von Zwangsheiraten in veröffentlichten Diskursen hierzulande ist Teil der modischen antiislamischen Strategien rechtspopulistischer Kreise, Parteien und Medien. Nichtsdestotrotz kommen solche Ehen vor, wenngleich seltener, als muslimfeindliche Milieus behaupten.

Islamisches Eherecht ist komplex und wird in den verschiedenen Rechtsschulen unterschiedlich gehandhabt. Aber es ist ganz generell nicht erlaubt, niemandem erlaubt, jemandem, ob Mann oder Frau, den Lebensmenschen aufzunötigen. Niemand darf vergewaltigt und niemand gegen seinen Willen verheiratet werden. Vergewaltigungen und Zwangsehen sind nicht islamistisch, sondern unislamisch.

Zahlreiche Schriftquellen belegen die Ablehnung von erzwungenen Heiraten durch den Propheten Muhammad selbst (etwa Koran 4,19). Der Prophet sagte, man dürfe keine Frau verheiraten ohne sich mit ihr beraten zu haben und auch keine Jungfrau ohne ihre Zustimmung. Auf die Frage, wie man die Zustimmung einer Jungfrau wissen könne, da sie vielleicht schüchtern sei, antwortete er, ihr Schweigen sei ihre Zustimmung. Diese Aussage ist von verschiedenen Zeugen belegt und mehrfach festgehalten in wichtigen Ahadith (Überlieferungen), die innerhalb der muslimischen Theologie als authentisch gelten (Sahih al-Bukhari 5136; Sahih Muslim 1419a, 1421c; Jami’ at-Tirmidhi 1107 u. a.).

Wenn es davon abweichende und dem Prophetenwort widersprechende Rechtspraktiken gegeben hat oder gibt, so mag die Ursache darin liegen, dass man das Ausbleiben einer Antwort als Einverständnis interpretiert. Denn ein Kind widerspricht nicht den Eltern, das gehört sich nicht in konventionell denkenden Kreisen. Klar wird aber, dass es eine Umdeutung eines Prophetenwortes und ein Verstoß gegen dessen Willen ist, wenn Familienraison über das Kindeswohl gestellt wird.

Zwangsheiraten sind im Übrigen kein Spezifikum des Islam. Sie sind nicht auf Religion zurückzuführen, sondern werden in Gesellschaften praktiziert, in denen patriarchale Strukturen, ökonomische Marginalisierung und mangelnde Bildung aufeinandertreffen. Sie kommen übrigens auch in Europa vor, etwa bei Roma: Wenn die Beziehungen zur Außenwelt mit Diskriminierungserfahrungen verbunden sind, wenn familiale Bindungen die einzige oder die wichtigste Ressource sind, verschaffen nur verwandtschaftliche Allianzen Sicherheit und ein soziales Netz, auf das im Notfall zurückgegriffen werden kann.

Wenn also immer wieder Fälle von Zwangsehen vor die Medien gezerrt werden, gewinnen Leser den ganz falschen Eindruck, solche seien islamischer Mainstream. Sie sind jedoch abweichendes Verhalten, das zu ahnden ist. Und das Normale, mit der Religion Konforme zwischen Muslim und Muslimin ist eine durch Konsens beider Partner geschlossene Ehe.